Widerrufsbelehrung
Bestätigung / Kenntnisnahme Widerrufsbelehrung
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Erklärung:
Ein Maklervertrag kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bereits zustande,
wenn Sie sich bloß über das Objekt informieren wollen, Sie von der Provisionspflicht wissen und die
Dienste (Besichtigung, Exposé etc.) des Maklers in Anspruch nehmen wollen (BGH, Urt. V. 3.5.12 - III 62/11).
Sie müssen – wie bisher – nur dann eine Provision zahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder
Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit durch uns als Makler zurückgeht.
Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn Sie uns den Erhalt der Widerrufsbelehrung
bestätigen. Besichtigungen etc. werden – wie bisher – nicht abgerechnet. Wenn Sie sich die Immobilie also
zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies weiterhin unverbindlich.
Sie als Interessent/Verbraucher haben das Recht, den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
Sollten Sie nach der Besichtigung letztlich kein Interesse an dem Objekt haben,
müssen Sie – wie bisher – nichts weiter unternehmen, also auch nicht widerrufen.
Wir werden Ihnen keine Rechnung stellen.
Wir können das Widerrufsrecht nicht ausschließen und Sie können nicht darauf verzichten,
da wir beide an die Vorschriften gesetzlich gebunden sind.
Haben wir unsere Leistung vollständig erbracht, können Sie Ihr Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen verlieren (§ 356 Abs. 4 BGBn.F.).
Unsere Leistung ist vollständig erbracht, wenn wir Ihnen „die Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages vermittelt oder nachgewiesen“ haben
(§ 652 BGB) oder anders formuliert, Sie den Miet- oder Kaufvertrag verhandelt haben und abschließen können.
Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das Gesetz zurück (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642).
Wir haben hierauf keinen Einfluss. Auch die optionalen Erklärungen zum Wertersatz und zum vorzeitigen
Erlöschen orientieren sich eng am Gesetzeswortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 356 Abs. 4, 357 Abs. 8 BGB).
Daher möchten wir ein Einverständnis zur Widerrufsbelehrung, bevor wir für Sie tätig werden, Sie gehen damit keine gesonderte Vereinbarung ein.
Haben Sie Zweifel? Fragen Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale
oder dem IVD-Bundesverband nach und holen Sie eine neutrale Meinung ein.